Rechtsanwältin für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - Arbeits- und Sozialrecht - Familienrecht - Verkehrsrecht - Zivilrecht


Kosten

Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert.  Für Tätigkeiten über eine Erstberatung hinaus richtet sich die Höhe der Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses bestimmt die Höhe der Vergütung des Anwalt nach Gegenstandswert und Art der anwaltlichen Tätigkeit. Im Falle von nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten, wie etwa Umgangsverfahren, Sorgerechtsverfahren o.ä. existieren besondere gesetzliche Vorschriften, die die Höhe des Streitwertes für diese Verfahren regeln. 

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich gerne die Korrespondenz mit der Versicherung.  Sollte Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreiten und die Sache Aussicht auf Erfolg haben, so kommt die Beantragung von Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht. 

Im Rahmen der Mandatsaufnahme und Mandatsübernahme informiere ich Sie über die entstehenden Gebühren und wie sich diese berechnen. 

Es herrscht Kostentransparenz.